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Nutzungsbedingungen für den Online-Zugriff auf und die Nutzung von Memomove

 

Die vorliegenden Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen“ oder „AGB“) gelten für die Beziehung zwischen Dri3m BV, einer in Belgien ansässigen Gesellschaft mit Sitz in der Ledebergstraat 67, 9050 Ledeberg und registriert bei der Belgian Crossroads for Entreprises unter der Nummer 0812.730.336 (im Folgenden „Unternehmen“) und jeder Person und / oder Organisation, die die Nutzungsbedingungen akzeptiert, bevor ihr vom Unternehmen bereitgestelltes Login und Passwort (im Folgenden „Abonnement“) aktiviert wird oder einem der vom Unternehmen ernannten Wiederverkäufer) (im Folgenden „Endbenutzer“).

 

Die Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Unternehmen und dem Endbenutzer in Bezug auf die Nutzung von Memomove (im Folgenden „Software“) durch den Endbenutzer bei Aktivierung des Abonnements, das von Zeit zu Zeit vom Unternehmen geändert wird.

 

 

ARTIKEL 1: Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühr - DAUER

 

Der Endbenutzer kann nur dann auf die Software zugreifen und diese verwenden, wenn die Nutzungsbedingungen akzeptiert wurden. Falls das Unternehmen die Zahlung der entsprechenden Abonnementgebühr nicht innerhalb eines (1) Monats nach Aktivierung des Abonnements erhalten hat, können die Benutzerrechte des Endbenutzers vom Unternehmen ausgesetzt werden. Der Endbenutzer haftet das Unternehmen nicht für eine solche Aussetzung, falls das Abonnement nicht direkt von der Gesellschaft gekauft wird, wenn der fehlende Zahlungseingang bei der Gesellschaft darauf zurückzuführen ist, dass ein Wiederverkäufer die Gesellschaft nicht bezahlt hat.

 

Das Recht des Endnutzers zur Nutzung der Software durch Inanspruchnahme des Abonnements wird für einen Zeitraum von Jahren, wie im Vertragsabschluss vereinbart, nach Aktivierung des Abonnements des Endnutzers vereinbart. Für jede weitere Laufzeit von einem (1) Jahr muss der Endbenutzer vor Fortführung des Rechts zur Nutzung der Software oder vor einer erneuten Aktivierung des Abonnements die jeweils geltende jährliche Lizenzgebühr zahlen, die das Unternehmen für Endbenutzer anwendet und dem Endbenutzer zur Verfügung stellt Der Benutzer akzeptiert die neueste Version der Nutzungsbedingungen.

 

 

ARTIKEL 2: Nutzung der Softwareplattform über bestimmte Hardware

 

Der Endbenutzer kann nur über das Internet oder über kompatible Hardware auf die Softwareplattform zugreifen und diese nutzen:

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Unterstützte Geräte: Samsung Galaxy TabA 2016 (10.1 Wi-Fi)
Bewegungssensoren: Wahoo Cadence RPM Sensor und Meeblue Ultra-Thin Beacon U1

 

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ARTIKEL 3: ZUGRIFF AUF DIE SOFTWAREPLATTFORM

 

Der Endbenutzer hat für die Dauer seines Abonnements uneingeschränkten Zugriff auf die Softwareplattform (7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag), außer im Falle von Änderungen, die das Unternehmen an der Softwareplattform vornehmen muss und die den Zugriff vorübergehend einschränken können / oder Verwendung (einschließlich Upgrades und Wartung) davon. Dies schließt vorübergehende Einschränkungen aufgrund von Upgrades oder Wartungsarbeiten bei Dritten wie der Cloud-Plattform oder der Google Street View-Datenbank ein. Das Unternehmen informiert den Endbenutzer im Voraus, soweit dies möglich ist, über solche Barrieren und / oder Zugangsbeschränkungen. Die Gesellschaft kann daher nicht haftbar gemacht werden.

 

 

ARTIKEL 4: UNBEGRENZTE ANZAHL DER BENUTZER - WIRELESS INTERNET CONNECTION

 

Der Endbenutzer verfügt über eine nicht exklusive Lizenz für eine unbegrenzte Anzahl von Benutzern, die in seinen Räumlichkeiten wohnen oder diese nutzen, sofern der Endbenutzer erkennt und akzeptiert, dass die Software nur im Kontext des professionellen Arbeitsumfelds des Endbenutzers verwendet werden darf Benutzer.

 

Der Zugriff auf und die Nutzung der Softwareplattform erfordert einen ausreichend stabilen drahtlosen Zugang zum Internet mit ausreichender Abdeckung, für den der Endbenutzer allein verantwortlich ist. Das Unternehmen kann unter keinen Umständen für Reparaturen haftbar gemacht oder beauftragt werden, wenn die Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang und / oder der Nutzung der Softwareplattform auf den Mangel an angemessenem Internetzugang zurückzuführen sind.

 

 

ARTIKEL 5: ÜBERWACHUNG BEI DER NUTZUNG DER SOFTWARE

 

Der Endbenutzer erkennt an und akzeptiert, dass die Verwendung der Software angemessen überwacht werden muss, insbesondere im Hinblick auf die Gesundheitsrisiken für Benutzer, die mit ihrer Verwendung verbunden sein können. Der Endbenutzer ist allein verantwortlich und haftbar für die Information der Benutzer und die Gewährleistung einer überwachten Verwendung des Pakets und muss eine angemessene Versicherung abschließen, die alle Unfälle oder Schäden abdeckt, die durch die Verwendung der Software entstehen können.

 

 

ARTIKEL 6: GARANTIE

 

Wenn der Endbenutzer Probleme beim Zugriff auf und / oder bei der Verwendung der Software und / oder der Softwareplattform hat, muss der Endbenutzer das Unternehmen so bald wie möglich schriftlich darüber informieren. Das Unternehmen wird das Problem so schnell wie möglich und soweit möglich ohne weitere Entschädigung lösen. Die alleinige Pflicht des Unternehmens besteht darin, wesentliche Mängel der Software (soweit auf technischer Ebene vernünftigerweise möglich) durch Änderung der Software oder Bereitstellung einer alternativen Version der Software zu verbessern.

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Das Unternehmen ist nicht an Garantien, Verbesserungen, Ersatz oder Reparaturen gebunden, wenn:

  1. Die Mängel oder Probleme wurden durch Missbrauch, unsachgemäße oder nicht autorisierte Verwendung verursacht, einschließlich jeglicher Verwendung, die gegen das Benutzerhandbuch verstößt, von dem der Endbenutzer bestätigt, eine Kopie erhalten zu haben.

  2. Die Probleme werden durch eine fehlerhafte und / oder unzureichende Internetverbindung verursacht.

Die Mängel oder Probleme wurden durch Verschleiß, Unfälle, Feuer, Naturkatastrophen, Stromausfälle und allgemein durch alle Ursachen verursacht, die den Dienstleistungen des Unternehmens fremd sind.

 

 

ARTIKEL 7 - HAFTUNG

 

7.1. Haftung des Endbenutzers

 

Der Endbenutzer haftet für Verstöße gegen die Bestimmungen der Nutzungsbedingungen, sei es durch den Endbenutzer oder durch Personen, die die Software in den Räumlichkeiten des Endbenutzers verwenden.

 

7.2. Haftung und Entschädigung des Unternehmens durch den Endbenutzer

 

Das Unternehmen kann in keiner Weise für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Nutzung der Softwareplattform entstehen, mit Ausnahme der in den Nutzungsbedingungen genannten Schäden. Der Endbenutzer stellt das Unternehmen von jeglichen Ansprüchen eines Benutzers in Bezug auf Schäden und / oder Unfälle frei, die durch die Verwendung der Software entstehen.

 

Die alleinige Haftung des Unternehmens und der einzige Rückgriff des Endbenutzers auf Beschwerden im Zusammenhang mit der Software, unabhängig davon, ob diese Haftung auf einer Vertragsverletzung oder einem Verstoß gegen die Garantie des Unternehmens oder auf einer schwerwiegenden Fahrlässigkeit des Unternehmens oder auf einem Versäumnis des Unternehmens beruht Die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften ist auf den Preis beschränkt, den der Endbenutzer für das Recht zur Nutzung der Software bezahlt.

 

 

ARTIKEL 8 - GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

 

Alle Eigentumsrechte, geistigen Eigentumsrechte und vergleichbaren Rechte in Bezug auf die Softwareplattform, einschließlich aller Marken, Urheberrechte, Datenbankrechte sowie aller Designs und Informationen in den zugehörigen Anwendungen, zusammen mit dem zugrunde liegenden Softwarecode, sind das alleinige Eigentum der Unternehmen. Der Endbenutzer erwirbt nur eine persönliche Lizenz für die Softwareplattform, wie in den Nutzungsbedingungen festgelegt.

 

Das Unternehmen bleibt Eigentümer der Daten, die während und / oder infolge der Nutzung der Softwareplattform erhoben werden. Das Unternehmen kann diese anonymisierten Daten für die weitere Forschung und Entwicklung von Anwendungen für die Softwareplattform verwenden. Das Unternehmen verpflichtet sich, diese Daten ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Endbenutzers nicht an Dritte zu verkaufen. Der Endbenutzer muss stets die Lizenz- und sonstigen Bedingungen erfüllen, die vom Unternehmen auferlegt wurden oder von diesem auferlegt werden müssen.

 

Dem Endbenutzer ist es untersagt, Aspekte der Softwareplattform zu kopieren, zu ändern, anzuordnen oder zu ändern.

 

 

ARTIKEL 9. VERSCHIEDENES.

 

 

9.1 Gesamte Vereinbarung; Änderungen.

 

Die Nutzungsbedingungen stellen das gesamte Verständnis über die Verwendung der Software zwischen den Parteien dar und ersetzen alle anderen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, die von oder im Namen des Unternehmens oder des Endbenutzers getroffen wurden, und können nur durch schriftliche Vereinbarungen geändert werden, die beide Parteien unterzeichnet haben.

 

9.2 Salvatorische Klausel.

 

Nach Möglichkeit sind die Bestimmungen der AGB so auszulegen, dass sie nach geltendem Recht gültig und durchsetzbar sind. Sollte sich jedoch herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sind, bleiben der Rest dieser Bestimmung und der AGB in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Darüber hinaus bleiben die ungültigen, rechtswidrigen oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen für den gesetzlich zulässigen Teil verbindlich.

 

9.3 Verzicht.

 

Kein Versäumnis oder keine Verzögerung einer Partei bei der Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs gemäß den Nutzungsbedingungen gilt als Verzicht auf dieses Recht oder Rechtsmittel oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel gemäß den Nutzungsbedingungen oder eine teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsbehelfs gemäß den Nutzungsbedingungen Die AGB schließen eine weitere Ausübung oder die Ausübung eines anderen Rechts oder Rechtsmittels aus den AGB aus. Die in den Nutzungsbedingungen enthaltenen Rechte und Rechtsmittel sind kumulativ und schließen keine gesetzlich vorgesehenen Rechte oder Rechtsmittel aus. Ein Verzicht ist nur wirksam, wenn er schriftlich erteilt und von der Partei, die den Verzicht erteilt, oder seinen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretern unterzeichnet wurde.

 

9.5 Unabhängiger Auftragnehmer.

 

Die Vertragsparteien handeln in allen Angelegenheiten, die die Nutzungsbedingungen betreffen, als unabhängiger Auftragnehmer. Nichts in den AGB stellt eine Partnerschaft zwischen den Vertragsparteien dar oder wird als solche angesehen. Die AGB sind nicht so auszulegen, dass sie eine Vertragspartei ermächtigen, als Vertreter der anderen Vertragspartei zu fungieren, oder eine Vertragspartei ermächtigen, im Namen der anderen Vertragspartei Verpflichtungen zu übernehmen oder zu begründen.

 

9.6 Geltendes Recht und Gerichtsstand.

 

Für die AGB gilt belgisches Recht, und alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Leistung der AGB unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Gent, Abschnitt Gent.

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